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ArchitektenvertragDer Architekt ist in verschiedensten Belangen der fachmännisch versierte Interessenvertreter des Bauherrn. Diese Vertrauensstellung kann mit den Rahmenbedingungen, unter denen der Architekt tätig sein muss, oder mit seinen eigenen Interessen kollidieren. Wichtig ist daher, dass der Architektenvertrag sorgfältig durchbesprochen und klar formuliert wird, was beide Parteien erwarten. In dieser und allen anderen Situationen im Zusammenhang mit Architektenverträgen sowie Werkverträgen beraten wir Sie gerne.
Unsere Dienstleistungen
Unsere Spezialisten für ArchitektenverträgePeter Rütimann, Rechtsanwalt und MediatorThomas Stössel, Rechtsanwalt Roman Wyrsch, Rechtsanwalt |
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