Bauherrenberatung / Bauherrenvertretung
Termin- und Kostendruck haben dazu geführt, dass der Architekt heute oft in einen Konflikt zwischen den eigenen Interessen und Pflichten und den Interessen der Bauherrschaft geraten kann. In solchen Fällen oder bei der Betreuung von Projekten branchenfremder Investoren kann es sehr wertvoll sein, sich durch den eigenen Baufachmann informieren und vertreten zu lassen, weil dieser allein Ihren Interessen verpflichtet ist.
Unsere Dienstleistungen
- Formulierung bzw. Beurteilung von Architektenverträgen und Werkverträgen
- Begleitung bei der Auswahl von Architekt und Bauhandwerkern
- Sicherstellung der geforderten Bauqualität
- Begleitung bei der Übernahme des Bauwerks
- Betreuung bei der Behebung von Baumängeln
Unser Bauherrenberater
Hans Strupler, dipl. Arch. HTL
In rechtlichen Belagen steht Ihnen unser Baurechtsteam mit den Rechtsanwälten
Peter Rütimann und
Thomas Stössel zur Verfügung.