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Dienstbarkeiten

Die nachbarlichen Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern können zum allseitigen Vorteil durch Dienstbarkeiten wie Wegrechte, Durchleitungsrechte, Näherbaurechte usw. geregelt werden. Belastend können alte Dienstbarkeiten werden, deren Sinn sich Jahrzehnte nach der Eintragung nicht mehr ohne weiteres nachvollziehen lässt. In diesen Bereichen können wir Sie mit langjähriger Erfahrung beraten.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung und Erstellen von Dienstbarkeitsverträgen
  • Vertretung oder Unterstützung bei der Verhandlung von Dienstbarkeitsverträgen
  • Auslegung von Dienstbarkeitsverträgen und -texten
  • Prozessuale Vertretung oder Mediation bei Dienstbarkeitsstreitigkeiten

Unser Team im Stockwerkeigentum

Thomas Stössel, Rechtsanwalt
Roman Wyrsch, Rechtsanwalt
Peter Rütimann, Rechtsanwalt, Mediator/Coach/Supervisor

Rütimann Gemeindeberatung, Winterthur und Zürich
www.ruetimann.ch
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