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Ehe- und Erbvertrag

Im Todesfall werden die Erbteile unter Ehegatten auf recht komplexe Weise ermittelt und die Ergebnisse sind manchmal überraschend. Wollen Sie Ihrem Ehegatten auch nach Ihrem Tod über eine Meistbegünstigung verbunden bleiben, ist es daher in vielen Fällen unabdingbar, die Aufteilung des Erbes über einen Ehe- und Erbvertrag zu regeln.

Unsere Dienstleistungen

  • Aufnahme der Bedürfnisse und Formulierung von Ehe- und Erbverträgen
  • Verhandlungen mit Begünstigten zum Ausgleich von Interessen und der Sicherstellung der Umsetzung eines Erbvertrags
  • Umsetzung flankierender Massnahmen wie z.B. die Einleitung von Nachfolgeplanungen

Unsere Ansprechpartner im Ehe- und Erbrecht

Franziska Schluchter, Rechtsanwältin

Rütimann Gemeindeberatung, Winterthur und Zürich
www.ruetimann.ch
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