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Generalunternehmervertrag, Totalunternehmervertrag und Werkvertrag

Mit einem Generalunternehmervertrag bzw. einem Totalunternehmervertrag wird die Gesamtverantwortung für die Erstellung eines Bauwerks an den Unternehmer übertragen. Da lohnt es sich, vorher genau abzuklären und gemeinsam festzulegen, welche qualitativen Standards, Haftungsregeln und welche Massnahmen zum Reporting vereinbart werden. Hier unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung gerne.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung und Erstellung von General- und Totalunternehmerverträgen sowie Werkverträgen
  • Überprüfung von General- und Totalunternehmerverträgen und Werkverträgen auf Ihre individuelle Bedürfnisse
  • Abstimmung der Verträge zwischen den am Bau Beteiligten auf übereinstimmende Rechte und Pflichten (z.B. mit Bezug auf Haftungsfragen)
  • Vertragsanpassung an neue Verhältnisse
  • Verhandlung mit der Gegenseite / Mediation bei unterschiedlicher Vertragsauslegung
  • Prozessführung über General- und Totalunternehmerverträgen und Werkverträge

Unsere Spezialisten für GU- und Werkverträge

Peter Rütimann, Rechtsanwalt
Thomas Stössel, Rechtsanwalt
Roman Wyrsch, Rechtsanwalt
Hans Strupler, dipl. Arch. HTL

Rütimann Gemeindeberatung, Winterthur und Zürich
www.ruetimann.ch
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