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Honorar

Unser Grundsatz

Wir halten uns an unseren Grundsatz, wonach der Nutzen für unseren Klienten den Aufwand in jedem Fall übersteigen muss. Im anwaltlichen Bereich übernehmen wir nur Mandate, die sich nach Beurteilung der Prozesschancen für den Klienten auszahlen.

Honorarvereinbarung

Beim Erstgespräch treffen wir mit Ihnen eine Vereinbarung über unsere Honorierung, die wir Ihnen schriftlich bestätigen. Unsere Ansätze bemessen sich an der (finanziellen) Verantwortung unserer Tätigkeit. Eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten berücksichtigen wir nach Möglichkeit.

Unentgeltliche Prozessführung

Sind Sie vor allem in familien- oder scheidungsrechtlichen Fällen nicht in der Lage, Ihr Honorar selbst zu bezahlen, werden wir beim Gericht für Sie das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsvertretung stellen.

Information

Sie haben jederzeit das Recht, sich über die aufgelaufenen Kosten zu erkundigen oder eine Zwischenabrechnung zu verlangen.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, prüfen wir zuerst, ob Ihr Rechtsfall durch die Versicherung gedeckt wird. Wir informieren Sie umgehend über das Ergebnis. In Ihrem Interesse unternehmen wir bis zur Kostengutsprache nur das Notwendigste.

Unzufrieden mit der Honorarnote

Sind Sie mit unserer Honorarnote nicht einverstanden, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Vielleicht ist uns ein Fehler unterlaufen. Sollten Sie mit unseren Erläuterungen nicht einverstanden sein, stellt Ihnen der Zürcher Anwaltsverband ein Moderationsverfahren zur Verfügung, in dem er die Honorarnote durch eine Kommission begutachten lässt. Wir werden uns an die Empfehlungen der Kommission halten.

Rütimann Gemeindeberatung, Winterthur und Zürich
www.ruetimann.ch
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