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Natur- und Heimatschutz

Unser bauliches Erbe ist unverzichtbarer Teil unserer Geschichte und damit unserer Identität. Jede Schutzverfügung greift allerdings auch stark in die Eigentumsfreiheit ein, und für das Gemeinwesen kann eine Schutzverfügung teuer werden.

Es lohnt sich deshalb und entspricht der Praxis, vor einem Schutz die Bausubstanz und die Zeugenschaft eines Objekts genau abzuklären und anschliessend mit klugen Vereinbarungen die Schutzziele des Gemeinwesens und die Wünsche der Eigentümerschaft z.B. nach Wohnqualität geschickt aufeinander abzustimmen.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung im Umgang mit Natur- und Heimatschutzobjekten
  • Beurteilung des baulichen Zustands von Inventarobjekten
  • Beurteilung von Gutachten im Natur- und Heimatschutz
  • Verhandlungen für Schutzverträge
  • Führung von Rekursverfahren und Beschwerdeverfahren

Unsere Spezialisten im Natur- und Heimatschutz

Peter Rütimann, Rechtsanwalt, für Rechtsfragen
Hans Strupler, dipl. Arch. HTL, für Baufragen

Rütimann Gemeindeberatung, Winterthur und Zürich
www.ruetimann.ch
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