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Nutzungsplanung

In der Nutzungsplanung sind regelmässig die privaten Interessen des Landeigentü-mers mit den öffentlichen Interessen von Gemeinde und Kanton in Übereinstimmung zu bringen. Die Begleitung von Nutzungsplanungen verlangt daher gute Kenntnis von politischen Prozessen sowie Verwaltungsabläufen und die Erfahrung, die Auswirkungen von Änderungen einer Bau- und Zonenordnung oder eines Nut-zungsplans auf die Überbauungsmöglichkeiten richtig einzuschätzen.

Nutzungsplanung

  • Gesuche für Zonenplanänderungen
  • Rechtliche Begleitung der Gesamt- oder Teilrevision von Bauordnungen
  • Durchführung von Einwendungsverfahren
  • Begleitung von Vorprüfungsverfahren mit den kantonalen Amtsstellen
  • Berichte zu den Auswirkungen der Planänderung nach Art. 47 RPV
  • Ausarbeitung von Reglementen z.B. im Bereich Denkmalpflege

Rechtsmittelverfahren

  • Interessenvertretung von Gemeinwesen und Privaten in Rekursverfahren und Beschwerdeverfahren
  • Führung von Einigungsverhandlungen mit Grundeigentümern und Behörden

Unser Baurechtsteam

Peter Rütimann, Rechtsanwalt
Thomas Stössel, Rechtsanwalt
Roman Wyrsch, Rechtsanwalt

Rütimann Gemeindeberatung, Winterthur und Zürich
www.ruetimann.ch
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