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NutzungsplanungIn der Nutzungsplanung sind regelmässig die privaten Interessen des Landeigentü-mers mit den öffentlichen Interessen von Gemeinde und Kanton in Übereinstimmung zu bringen. Die Begleitung von Nutzungsplanungen verlangt daher gute Kenntnis von politischen Prozessen sowie Verwaltungsabläufen und die Erfahrung, die Auswirkungen von Änderungen einer Bau- und Zonenordnung oder eines Nut-zungsplans auf die Überbauungsmöglichkeiten richtig einzuschätzen.
Nutzungsplanung
Rechtsmittelverfahren
Unser BaurechtsteamPeter Rütimann, RechtsanwaltThomas Stössel, Rechtsanwalt Roman Wyrsch, Rechtsanwalt |
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