Quartier- und Gestaltungspläne
Mehr noch als Zonenplanänderungen greifen Quartierpläne in die Rechte der Betroffenen ein, und strittige Quartierpläne können die Erschliessung über Jahre blockieren. Von grösster Bedeutung ist deshalb ein rechtzeitiger, weitsichtiger und kluger Interessenausgleich.
Wir bieten unsere Dienstleistungen bei Quartier- und Gestaltungsplänen deshalb ganz bewusst unter einem eigenen Titel an.
Quartierplan
- Rechtliche Betreuung von Quartierplanverfahren
- Formulierung von privaten Erschliessungsverträgen
- Formulierung von Vorentscheiden / Vorentscheidsgesuchen
- Begleitung von Vorprüfungsverfahren mit den kantonalen Amtsstellen
- Verhandlungen mit Grundeigentümern / Baubehörden
- Betreuung von Rechtsmittelverfahren
Gestaltungsplan
- Beurteilung des politischen Umfelds und des Handlungsspielraums
- Verhandlungen mit kommunalen und kantonalen Baubehörden
- Koordination von baurechtlichen Anforderungen
- Formulierung von Gestaltungsplanvorschriften
- Berichte auf die Auswirkungen der Planänderung nach Art. 47 RPV
- Betreuung von Rechtsmittelverfahren
Unterstützung bei Interessenausgleich
- Erarbeitung von Handlungsalternativen mit den Planungsträgern
- Verhandlungen und Interessenausgleich - eventuell Mediation - unter Nachbarn
- Moderation von Verhandlungen unter Quartierplangenossen
- Einigungsverhandlungen in Rechtsmittelverfahren
Rechtsmittelverfahren
- Interessenvertretung von Gemeinwesen und Privaten in Rekursverfahren und Beschwerdeverfahren
- Führung von Einigungsverhandlungen mit Grundeigentümern und Behörden
Unser Team im öffentlichen Baurecht
Peter Rütimann, Rechtsanwalt
Thomas Stössel, Rechtsanwalt
Roman Wyrsch, Rechtsanwalt